Das Kaminfegerwesen ist im Kanton Glarus seit dem 1. Januar 2014 liberalisiert.
Das heisst, dass Alle Einwohner im Kanton Glarus ihren gewünschten Kaminfeger selber auswählen können und dieser nicht mehr von der Wohngemeinde vorgeschrieben ist.
Auch ein Wechsel zu einem anderen Kaminfeger ist jederzeit problemlos möglich.
Es dürfen jedoch ausschliesslich Kaminfeger mit einer Zulassung der glarnerSach ihre Arbeit im ganzen Kanton Glarus anbieten. Selbstverständlich verfügen wir über diese Zulassung.